Brandschutz Schachtabdeckungen
Hier können Sie sich das Prüfzeugnis für unsere Brandschutz Schachtabdeckungen herunterladen. Da es sich um eine Prüfung an einem österreichischem Prüfinstitut handelt, sollten Sie das Prüfzeugnis dem Brandschutzbeauftragten zur Freigabe vorlegen, oder beim örtlichen Bauamt entsprechend um die Freigabe bitten. Da es sich bei Brandschutz Schachtabdeckungen, nicht speziell auf unsere Abdeckungen bezogen, sondern im Allgemeinen um bauaufsichtlich nicht geregelte Produkte handelt, gibt es für den deutschen Markt kein abP-Prüfzeugnis und auch keine bauaufsichtliche Regelung. Dies betrifft auch die Zulassung für den europäischen Marke, es gibt auch hier keine „Etag“-Zulassung, weil auch hier keine bauaufsichtliche Regelung existiert. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.